AGB
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Reise und Teilnahmebedingungen
Club Aktiv Rafting & Sport
Thomas Klein
Frühlingstrasse 61, 83435 Bad Reichenhall
Der Abschluss des Reisevertrages
Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Es gilt nur der aktuelle Prospekt. Der Reisevertrag kommt durch Annahme in Form unserer
Reisebestätigung/Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluß zusenden.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Reiseantritt) werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente (Reisebestätigung, Rechnung, Ticket) Ihnen sofort zusenden oder zum Abholen hinterlegen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet und beträgt 20% vom Gesamtpreis, mindestens jedoch € 50.-. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte nach Erhalt der vollständigen Reisedokumente, spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung.
Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichtet Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.
3. Leistungen
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren eigenen Prospekten, sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeit und eventuell besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen.
Für die Richtigkeit von Hotel - oder Ortprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Gewähr. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblich und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Nebenabreden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.
4.2 Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.
4.3 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises. Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises. Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises. Bis zum 4 Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise bis 100 % des Reisepreises.
5.2 Umbuchung
Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunftusw., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen (z.B. durch Verletzung während der Reise) nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzeln ausgefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
7.1 Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
7.2 Wir treten vom Vertrag zurück
7.2.1 Bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
7.2.2 Bis drei Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
7.2.3 Sollte bis 14 Tage vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, könnte dennoch eine Durchführung der Reise bei entsprechender Preisänderung stattfinden.
8.Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.
8.1 Wetter- oder Hochwasserbedingte Änderungen oder Absagen der Touren, unterliegen nur der Entscheidung des Veranstalters.
9 Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
9.1 Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
9.1.1 Die Teilnahme an unseren Reisen, die mit besonderen Risiken verbunden sind (Rafting, Canyoning, Hochseilparcour usw.) erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
9.2 Wir beschränken unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubten Handlung und Gefährdungshaftung auf den dreifachen Reisepreis.
9.2.1 Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
9.2.2 soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
9.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden.
10. Mitwirkungspflicht, Alkohol und Drogen, gesundheitliche Probleme
Die Teilnehmer an allen Touren ( Rafting, Canyoning, Hochseilparcour, usw.) verpflichten sich, das sie nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen. Über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen ( z. B. Herz -Kreislauferkrankungen, Diabetes und Asthma usw.) muss der leitende Guide vor der Tour informiert werden. ( Die Teilnahmen unbedingt vor der Tour mit Ihrem Hausarzt absprechen).
Teilnehmer unter Alkohol oder Drogeneinfluss werden sofort unentgeltlich von der Tour ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Reiseleitung/Guides zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die
Reiseleitung/Guides werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.1 Unabdingbar für die Sicherheit.
Gute Schwimmkenntnisse sind für alle wasserbezogenen Touren absolute Voraussetzung
Im Interesse Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie die Anweisungen des Guides und Trainer jederzeit Folge zu leisten.
11. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen Ihrer Geltendmachung, sowie die Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit
zulässig, ausgeschlossen.
11.1
Gutscheine von Club Aktiv Rafting & Sport sind zwei Jahre ab Kaufdatum gültig. Der Wert des Gutscheins kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraumes verfällt der Gutschein und wird nicht ausbezahlt.
12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
14.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
14.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden gilt:
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz.
Stand 1. Januar 2012